Atemschutzlehrgang


Atemschutzgeräteträger sind Spezialkräfte bei ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehren. Sie kommen immer dann zum Einsatz wenn Maßnahmen in Bereichen durchgeführt werden müssen, in denen sie mit Atemgiften in Berührung kommen.

Die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (AGT) sind hoch. Körperliche Fitness sowie psychische Stabilität spielen eine wichtige Rolle.

 

Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger

  • mindestens 18 Jahre alt
  • körperliche Eignung
  • gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach dem Grundsatz der G26.3
  • Grundausbildung der Feuerwehr
  • Funklehrgang
  • Zuverlässigkeit

 

Infos zum Lehrgang

  • die Lehrgangsdauer beträgt 2 Wochenenden
  • Theorieteil mit schriftlicher Leistungsüberprüfung
  • Praxisteil endet mit der Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke
  • die praktischen Übungen und Leistungsüberprüfungen werden durch medizinisches Fachpersonal begleitet und überwacht - die anwesende Fachkraft darf den Teilnehmer in begründeten Fällen für praktische Abschnitte sperren

 

Weitere Informationen

 

  • die Tauglichkeit nach dem Grundsatz der G26.3 muss regelmäßig (spätestens alle 3 Jahre) wiederholt werden
  • der Nachweis über eine jährliche Übung bzw. über Einsätze unter Atemschutz sind zu dokumentieren
  • um die Befähigung als AGT zu erhalten ist jährlich eine Belastungsübung in der Atemschutzstrecke zu absolvieren

 

Anmeldung:

 

Die Anmeldung zum Fachlehrgang Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV) muss über den Träger des örtlichen Brandschutzes erfolgen.

 

 

Termine und Anmeldung

 

Die Termine können über das Sachgebiet 3 (Bevölkerungsschutz) erfragt werden. Perspektivisch werden Termine und Lehrgänge auch online abrufbar sein.

 

 

Was ist mitzubringen?

 

  • Schreibmaterialien
  • Schutzkleidung gemäß der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren"

Fachbezogene Downloads

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Feuerwehrdienstvorschrift 7 - Atemschutz
FwDV 7-2005.pdf
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Download
DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren"
vorschrift49.pdf
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